Der Verstoß gegen Vorschriften und Gesetze stellt ein in hohem Maß schädigendes Verhalten dar, welches die Sicherheit der Betroffenen und die Weiterentwicklung des Krankenhauses gefährdet. Daher ist es umso wichtiger, Verstöße gegen Vorschriften, z. B. aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, zu melden.
Wir haben uns entschieden, das nach dem Hinweisgeberschutzgesetz rechtssichere System der Anwaltskanzlei HFBP einzusetzen. Dieses elektronische Hinweisgebersystem (BKM Incident Reporting) bietet hierzu die Möglichkeit. Hinweise auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder sonstige Missstände und Fehlentwicklungen können auf diesem Wege abgegeben werden.
Das Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen ist uns wichtig! Bitte melden Sie deshalb beobachtetes Fehlverhalten über das BKM Incident Reporting, damit wir Schaden vom Kreiskrankenhaus abwenden können.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!
Ihre Krankenhausleitung
Hier gelangen Sie zum elektronischen Hinweisgebersystem (BKM Incident Reporting).